Das Abkommen zwischen EU und Marokko umfasst auch die Westsahara und deren Bewohner wurden - in der typischen Kolonialisten-Manier - nicht dazu befragt. Die "Zustimmung des Volkes der Westsahara" wurde nicht eingeholt, so das Gericht.
In den meisten Ländern der EU wurde auch u.a. bei folgenden grundlegenden Fragen keine Zustimmung des Volkes eingeholt:
- Einführung des Euro
- Vertrag von Lissabon (nachdem der Vorläufer am Veto der Iren (?) gescheitert war
- Einführung einer Transferunion
- Eurobonds durch die Hintertüre
Kann ich nun auch erfolgreich gegen diese Abkommen klagen, die mich Jahr für Jahr tausende Euro kosten, oder gelten hier wie so oft einmal wieder doppelte Maßstäbe?