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  • Naturzucker

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2012

Weil das Volk wurde nicht gefragt wurde, ist das Abkommen null und nichtig?

Das Abkommen zwischen EU und Marokko umfasst auch die Westsahara und deren Bewohner wurden - in der typischen Kolonialisten-Manier - nicht dazu befragt. Die "Zustimmung des Volkes der Westsahara" wurde nicht eingeholt, so das Gericht.

In den meisten Ländern der EU wurde auch u.a. bei folgenden grundlegenden Fragen keine Zustimmung des Volkes eingeholt:

- Einführung des Euro
- Vertrag von Lissabon (nachdem der Vorläufer am Veto der Iren (?) gescheitert war
- Einführung einer Transferunion
- Eurobonds durch die Hintertüre

Kann ich nun auch erfolgreich gegen diese Abkommen klagen, die mich Jahr für Jahr tausende Euro kosten, oder gelten hier wie so oft einmal wieder doppelte Maßstäbe?

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