Rhiannon schrieb am 25.12.2021 18:57:
Der Verstoß gegen Naturgesetze wird sofort bestraft.
Die Regelstrafe ist der Tod.
Eine Berufung oder Revision ist nicht zulässig.
...Jurist oder Ökonom "die Naturgesetze" vor. Naturgesetze beschreiben Phänomene (Vorgänge und Zustände) der materiellen Welt, sonst nichts. Infolgedessen ist weder Verstoß noch Sanktion deren Thema.