Ich wünschte, du würdest dich nicht der moralischen, von Kapitalsachwaltern höchstselbst definierte Kategorie des Verbrecherischen bedienen, wo Kannibalistisch doch völlig hinreicht.
Natürlich hast du mit deiner Absage recht.
Ich wünschte, du würdest dich nicht der moralischen, von Kapitalsachwaltern höchstselbst definierte Kategorie des Verbrecherischen bedienen, wo Kannibalistisch doch völlig hinreicht.
Natürlich hast du mit deiner Absage recht.