DigiTux schrieb am 15.08.2021 14:18:
Wer schwerkriminel ist sitzt ersteinmal seine Strafe ab , und soviele sind das nicht . Der Zielort gilt jetzt auch nicht mehr als sicher und ist daher für ehemalige Verbrecher kein Zielort mehr und für Kleinkriminelle oder Asylanten ohne Anerkennung ist das auch kein Zielort mehr . Die Ausreisepflicht dürfte zum jetzigen Zeitpunkt ausgesetzt sein und die setzt erst wieder ein bis dort Zustände herrschen die wir akzeptieren
Wer als Afghane in Deutschland gemordet oder vergewaltigt hat der muss nach Afghanistan zurueck, da kann es keine Ausreden geben, die Lage in Afghanistan
ist dabei voellig irrelevant. Wir sind nicht verpflichtet fremde Verbrecher in unserem Land zu dulden. Lies die GFK.