Dass das Gericht die Klausel für ungültig erklärte und nicht einmal Revision zuließ, zeigte einmal mehr, wie die Justiz auch als Schutzschild für Kapitalisten aller Art fungiert, selbst wenn deren Geschäftsmodell wie bei den Maskendeals nur Abzocke hart an der Grenze zum Betrug ist.
Es sieht nach Rache der Justiz aus, um dem Staat mal zu zeigen, was er falsch gemacht hat. Zahlen tut der Bürger, der ja weiß, das er immer "reingelegt" wird.
Ist es so?
Wenn ich etwas bestelle, erwarte ich u.U. - wie den hier gegebenen - die Eingaltjng eines vereinbarten Liefertermins. Erscheint dieser unrealistisch hoch, steigt der Preis entweder, oder der Vertrag wird nicht unterzeichnet. Man handelt.
Der Staat saß da ausgewogen dem Anbieter gegenüber, würde ich meinen. Ein Übergewicht einer Seite wäre erst mal zu behaupten, dann zu belegen. Was haben wir darüber erfahren?
Solange es nichts gab, was darauf Hinwies, sollte man Revision eigentlich zulassen, denn faire Verhandlungsmöglichkeiten erlauben sauberen Abgleich der Interessen. Ist es unsauber, wenn man sagt, daß ein anderer Preis gilt bei verspäteter Lieferung, bei Nichtlieferung bis zum Endtermin wird der Vrrtrag nichtig? Das würde nach meinem dafürhalten sauber klingen (und damit das Urteil nach Spitzbübigkeit").
Was ist zu dem Erwartbaren denn nun anders gelaufen, wer hatte beweisbar die Overhand?
Hat der Staat versucht, Händler/Hersteller hereinzulegen, ohne daß diese die Möglichjeit hatren, Verträge abzulehnen? War es Gier der anderen Seite, die hier belohnt werden muß, weil das so im Geschäftsreglement erwartet wird, gierig sein zu müssen?
Ein völlig unverständliches Urteil für mich - weil da wesentliche Aussagen fehlen?
Wenn jemand die Begründung des Urteils kennt, wäre es interessant, wenn er da berichten würde, vielleich einen Link hat. Irgendetwas muß doch sehr speziell gewesen sein, wenn so ein Beschluss ergeht.
Ja, ich bin neugierig. Wer noch?