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  • ronda

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2011

Re: Ähm

Ich kann aber als Käufer im Kaufvertrag ein Liefertermin setzen, sogar Strafen festsetzen wenn der Termin nicht gehalten wird.
Selbst wenn kein Termin im Vertrag steht kann ich als Käufer jederzeit auf Erfüllung pochen , eine Frist setzen und nach der Frist zur Erfüllung ist der geschlossene Vertrag hinfällig.

Ansonsten könnte ja jeder erst nach Jahren Liefern ...

Ansonsten wenn die Masken wirklich mangelhaft waren die geliefert wurden - kann der Bund darauf bestehen das Nachgebessert wird. Selbst Nachbesserungsversuche muss ich mir als Kunde nicht unendlich ansehen. Auch dann kannste vom Kaufvertrag zurücktreten oder
die Rechnung anteilig kürzen. Kommt auf den Mangel drauf an.

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