Sperrnix schrieb am 30.06.2024 22:58:
Wenn man vertraglich zusichert, jede Maske bis zu einem bestimmten Termin für 4,50 Euro abzunehmen, und dann, wenn man schon zuviele hat, die übrigen mit der Begründung ablehnt, sie seien fehlerhaft, obwohl sie es nicht sind und dazu noch dem Vertragspartner eine Nachbesserung verweigert, dann darf man sich nicht wundern, wenn einem dies vor Gericht einholt.
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/masken-lieferanten-erreichen-wichtige-urteile-gegen-den-bund-33651276.html
Es ist unheimlich schlecht, dass Nowak dies im Kommentar verschweigt und es so darstellt, als wäre 'nur' der Termin der Grund - dass grenzt an Fakenews.
Es wäre schön gewesen, wenn Nowak dies differenziert dargestellt hätte. Eigentlich müsste der Artikel auf die Trollwiese geschickt werden.
Auch nicht gut, wenn man von einigen Lieferanten Terminüberschreitungen duldet und von anderen nicht.
Ich kann verstehen, wenn die Lieferung einer Hochzeitstorte nach Termin entschädigungslos abgelehnt wird. Aber der Bund hat ja weit nach dem Termin weiterhin Masken abgenommen.
Darum sollte man gute Minister haben: Jedenfalls solche, die in der Lage sind, juristisch wasserdichte Verträge zu schließen (Gell Andi Scheuer?).