CobraCommander schrieb am 01.07.2024 19:16:
Die Verträge vom Scheuer waren wasserdicht. Deshalb schlagen wir uns ja mit den Entschädigungen herum.
Das Problem war die Abnahme der bestellten Leistung. Die wurde verboten.
Das Verbot war aber absehbar und hätte mit der entsprechenden Klausel abgedeckt werden können.