Mit der ein Bürgermeister eine Maskenpflicht anordnen darf.
Ich will es verstehen, bitte helft mir.
Fragen wir mal oben an.
Da sitzen die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin/ Bundesminister zusammen und beschließen dies und das. Wurden die Landtage und der Bundestag gefragt?
Der Landrat im Landkreis verfügt daraufhin über eine "ALLGEMEINVERFÜGUNG" das dies und das untersagt ist. Grundlage hierfür wohl das Infektionsschutzgesetz.
Ähm, Parlamente - egal ob Bundestag, Landtag, Kreistag oder Stadtrat müssen dafür nicht gefragt werden?
Und jetzt - Schutzmasken sind weiterhin nur empfohlen - ordnet der ein oder andere Bürger an, dass selbige unter Androhung von Bußgeldern zu tragen sind.
Woher nimmt der (Bügermeister) eigentlich das Recht, so eine Entscheidung zu treffen?
Ist hier jeder Bürgermeister und Landrat sein eigener kleiner Diktator?
Es kann ja wohl keine Legitimation daraus hervorgehen, dass dieser irgendwann mal in der direkten Wahl gewählt wurde.
Sind zumindest die Kreis/Stadträte oder Stadtparlamente gefragt wurden?
Nehmen die das stillschweigend (und in vorauseilendem Gehorsam) hin? Wenn ja warum? Könnten die diese Anordnung aufheben?
Und wie immer, der Bürger hat wie immer nichts zu sagen.
Ggf. kann er gegen diese Anordnung vor Gericht klagen.
Mag sein, dass ich mit einen Vermutungen ‐ das hier an den Parlamenten vorbei entschieden wurde - falsch liege. Wurden diese befragt?
Aber sieht so Demokratie aus?