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  • Merimi Fön

mehr als 1000 Beiträge seit 15.09.2021

Recht erkämpfen oder Unrecht begehen

Die entscheidende Frage, um die sich auch der Artikel letztlich drückt, ist die Frage, ob die betroffenen Menschen ein Recht auf Einreise haben, das ihnen unrechtmässig verweigert wird und das sie sich dann mit Gewalt erkämpfen. Wenn ja, muss ich auch sagen: "Das darf sich nicht wiederholen." Dann müssen wir Flugzeuge und/oder Schiffe zu chartern, um diesen Menschen so wie ihren Brüdern und vor allem Schwestern massenweise die Gelegenheit zu geben, von ihrem Recht auf Einreise Gebrauch zu machen. Für die Passage zu zahlen sind sie ja offensichtlich bereit, das wäre also sogar ein gewinnbringendes Unternehmen.

Wenn nein, dann darf sich dies natürlich auch nicht wiederholen. Dann müssen die Befestigungsanlagen soweit in die Tiefe ausgebaut werden, dass ein Massensturm frühzeitig zerstreut werden kann, um Todesopfer zu vermeiden. Allerdings gilt, dass wenn ein Verbrecher beim Ausüben einer Tat ein Risiko eingeht, das Ziel seines Verbrechens doch hoffentlich nicht dafür haften muss - oder muss ich jetzt Fallschutzmatten unter meinem Balkon auslegen für den Fall, dass ein Einbrecher über meinen Balkon einzubrechen versucht und dabei runterfällt? Darf ich auf meinem Dach keine Spitzen gegen Tauben montieren, weil sich ein Einbrecher, der da hochklettert, daran verletzen könnte?

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