Zunächst der Zeitraum, 11 Jahre bis zur Feststellung, kann ja nur mit Dehnung des Verfahrens durch den EGMR erklärt werden.
Warum Dehnung? weil nun kurz vor der Verjährung eine Verurteilung der Ukraine keine sinnvollen Ermittlungen mehr auslösen wird.
Aber so ist das wiedermal ein Fall wo die westl. Doppelmoral alles bestimmt.
In anderen Fällen wo es um die Verurteilung Osteuropäischer Länder geht, ging das in den letzten Jahren durch in Europa angesiedelten internationale Gerichte turbo schnell.