bbirke schrieb am 02.05.2022 14:59:
Da die Völkermordabsicht Russlands in der Ukraine immer wieder bestritten wird, hier nochmal hervorgehoben die prominenteste russische Quelle. Konsistent mit den Äußerungen russischer Spitzenpolitiker, anderen Medieninhalten und dem tatsächlichen russischen Vorgehen in der Ukraine.
Deutsche Übersetzung:
https://cryptodrftng.substack.com/p/tag-40-was-russland-mit-der-ukraine?s=r
Original:
https://ria.ru/20220403/ukraina-1781469605.html
Und es ist in dem Kontext absolut egal, ob jemand behauptet, damit solle der Nationalsozialismus und die Shoah verharmlost oder relativiert werden. Es geht um einen aktuell anstehenden und schon begonnenen Völkermord und seine Verhinderung, nicht um einen Glaubenskrieg um historische Ereignisse.
Das ist ein Irrtum, denn Timothy Sergejew äußert in seinem von RIA Novosti veröffentlichten Artikel »Was Russland mit der Ukraine tun sollte«, den ich nur in deutscher Übersetzung verstehe, eben gerade nicht eine völlige oder zumindest partielle Zerstörungsabsicht, was die ukrainische Nation oder Ethnie anbelangt, sondern lediglich eine rechtsstaatliche Bestrafungsabsicht, was konkret verübte Straftaten anbelangt, sowie pauschal eine ideologische Umerziehungsabsicht, was das angeblich kulturell etablierte nationalsozialistische Gedankengut in Teilen der Ukraine anbelangt – also fordert Timothy Sergejew exakt das, was einst den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs für das Deutsche Reich unter dem Oberbegriff »Entnazifizierung« zur Prävention künftiger Verbrechen vorschwebte. Natürlich kann man über das Wesen des Kiewer Regimes streiten, doch eine antifaschistische Umerziehung wie im Nachkriegsdeutschland wäre kein Genozid.
Timothy Sergejew möchte wohl Hass und Hetze, wie etwa durch den ukrainischen Journalisten Bogdan Boutkevitch, der am 29.04.2014 in einem Interview mit Hromadske.tv einen millionenfachen Völkermord im Donbass als alternativlos einordnete (https://www.infosperber.ch/politik/welt/anderthalb-millionen-sollen-umgebracht-werden/# oder https://www.youtube.com/watch?v=3jNrw9CgGa0), zumindest wegen Volksverhetzung bestrafen, denn dies wäre rechtsstaatlich!
Und ganz generell besteht die Schwäche des juristischen Konzeptes Völkermord (§ 6 VStGB) darin, dass für dessen Strafverfolgung auf der Vorsatzebene der Nachweis der Absicht – dolus directus ersten Grades, also eines zielgerichteten Erfolgswillens – erbracht werden muss, was zweifelsfrei nur selten möglich ist.