§ 80 StGB [bis 31.12.2016]
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Die aktuelle Version des § 80 StGB lautet:
(weggefallen)
https://dejure.org/gesetze/StGB/80.html
Das Gesetz wurde von der grossen Koalition aus CxU/SPD komplett und ersatzlos mit Wirkung vom 1.1.2017 gestrichen.
In direkter zeitlicher Folge zur hier am 19.3.2014 wegen Aufstachelung zur Führung eines Angriffskrieges angezeigten Julia Timoschenko hat die deutsche Bundeswehr zu Ostern 2014 in eigener Verantwortung in Kooperation mit der Kiever Regierung eine Mission direkt in die Stellungen der Aufständischen in der Ostukraine entsandt. Diese Beobachter wurden umgehend als potentielle Spione von den Aufständischen gefangengenommen und waren während der rund einwöchigen Gefangenschaft in ständiger Lebensgefahr, als spione hingerichtet zu werden, bevor sie dann glücklicherweise unversehrt wieder freigelassen wurden.
In den Medien hierzulande wurde der falsche Eindruck verbreitet, die Mission wäre eine Unabhängige unter der Leitung der OSZE, womit sich die Aufständischen in besonders verwerflicher Weise an friedensstiftenden Beobachtern vergangen hätten.
Im Interview mit dem österreichischen ORF hat der Vizechef der OSZE die Faktenlage gegenüber den Falschbehauptungen der Medien klargestellt:
https://www.youtube.com/watch?v=mWeU_4UEAq8
Die Entsendung der Nato-Offiziere direkt in die Reihen der Gegner während der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ostukraine wurden von der amtierenden Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen angeordnet.
Wären die Offiziere als spione hingerichtet worden, als was sie offensichtlich entsendet wurden, wäre dies dem Eintritt des Nato-Bündnisfalles gleichgekommen. Das erinnert stark an den Überfall auf den Sender Gleiwitz in 1939, der als Vorwand zum Überfall auf Polen inszeniert wurde.
Nur für den Fall daß sich noch jemand für das Thema Kriegsvorbereitung interessiert, die GroKo hat es ja vorsichtshalber aus dem StGB streichen lassen.
Die Frau ist doch Quasi Idealbesetzung für das mächtigste Amt in der europäischen Union. "Dann klappts auch mit dem Nachbarn!"
Also das mit dem Kriegseintritt mein ich natürlich, der Putin ist ja immer noch dran, es besteht also für die von der Leyens dieser Welt immer noch akuter Bedarf an kriegerischer Aggression, weil DER MUSS WEG!