wenn §73 kommt wie geplant; Demnach wird der generelle Bestandsschutz für >30jährige Konstanttemperaturkessel in seit 2002 selbstbewohntem Eigentum. den es so schon im GEG-Vorläufer EnEV gab, künftig auf >80jährige Besitzer beschränkt.
In den Erläuterungen des Entwurfes erfahren die Gesetzgeber dazu, dass es sich hier lediglich um eine "redaktionelle Bereinigung" handele.