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  • Suk-ram

mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.2003

Für meinen Kessel wird es ein Heizverbot geben

wenn §73 kommt wie geplant; Demnach wird der generelle Bestandsschutz für >30jährige Konstanttemperaturkessel in seit 2002 selbstbewohntem Eigentum. den es so schon im GEG-Vorläufer EnEV gab, künftig auf >80jährige Besitzer beschränkt.

In den Erläuterungen des Entwurfes erfahren die Gesetzgeber dazu, dass es sich hier lediglich um eine "redaktionelle Bereinigung" handele.

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