Netzweltler schrieb am 31.05.2022 16:35:
GG Art. 106 (3) 2.:
"Die Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder sind so aufeinander abzustimmen, daß ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird."
Diese Einheitlichkeit existiert doch! Überall gibt es in den Städten Jobs und draußen eher nicht. Ist wirklich überall gleich und voll einheitlich ;-)