Nur mit Wohnberechtigungsschein
Nach Informationen der Berliner Zeitung soll die 30-Prozent-Regelung allerdings nur Haushalten zugute kommen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben.
Quintessenz: Vermieter werden noch stärker auf das Einkommen und die Ausbildung ihrer Mieter achten.
Ein Oberarzt oder Anwalt wird wohl nie zum WBS-Problemfall werden. Sachbearbeiter, Handwerker, Einzelhändler usw. können es hingegen schon.
Gnade denen, die von Politikern wie (Ex Dr.) Giffey "geholfen" werden soll.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.05.2022 16:16).