Nach Informationen der Berliner Zeitung soll die 30-Prozent-Regelung allerdings nur Haushalten zugute kommen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Hierfür darf abhängig vom Bundesland eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Grundlage dieser Festlegung durch die Länder ist das Wohnraumförderungsgesetz. Zudem sollen für die vorgeschlagene Berliner 30-Prozent-Regelung die Wohnflächengrenzen des sozialen Wohnungsbaus gelten.
D.h. mit WBS darf man in Berlin nicht mehr als 1000 € netto als Single haben.
Also rund 1300 € brutto. Das ist weit unter einem Vollzeitjob zum Mindestlohn.
Zudem wird immer von bedarfsgerechter Wohnung = Hartz IV-Kompatibel gesprochen.
Da kann man dann locker die Gegenrechnung machen
Regelsatz 449 € + 404€ KM (+WM) gibt es vom Staat.
Zudem gibt es in diesem prekären Bereich auch noch das Wohngeld.
Auf gut Deutsch: Die Anzahl der Nutznießer ist schwer überschaubar.
Der Normalbürger kann weiterhin in die Röhre schauen und muss aufpassen, dass er hinterher nicht sogar noch schlechter dasteht.
Bei dem ganzen anderen "Mietfällen" soll der ganze Käse durch eine Schiedstelle geregelt werden.
Unsere Hilfsschülerin hat dabei natürlich auch in der Birne, dass sich auch die Einkommensverhältnisse beim Mieter ändern können.
Soll der Vermieter jetzt einen Teil der Arbeitslosenversicherung machen, weil der Mieter seine Mindereinnahmen auf ihn abwälzen kann?
Kann man sich eine Nobelbutze im Szeneviertel mieten und dann eine Billigstmiete zahlen, weil man einfach seine Arbeitsleistung freiwillig reduziert?
Wer hat Lust Wohnungen zu vermieten, wenn diese rote Zahlen schreiben?
Nurnoch unter der Hand an wirkliche Bürgerschicht?
Nein, das ist wieder nur der übliche Berliner Dünnschiss.