Hat dann der Grinsekuchen und seine Drittherstellermodule-Zusammenkleberklitsche überhaupt noch einen Anspruch auf das bisher gezahlte Geld?
Sind damit die gespeicherten Daten von Bürgern aus diesem Bundesland überhaupt noch legal gespeichert? Was sagt dazu die Datenschutt-Grunzverordnung?
MfG
Der Roflian