Eine politische Aufarbeitung ist unerwünscht, eine juristische kann es nicht geben, da sich nahezu die gesamte höhere Rechtsprechung in Deutschland (Ober- und Bundesgerichte) sowie das Bundesverfassungsgericht seinerzeit im Wesentlichen kritiklos hinter die staatalichen Maßnahmen gestellt haben. Wo diese im Einzelfall zurückgewiesen wurden, geschah dies nicht wegen erwiesener Wirkungslosigkeit, sondern wegen bestimmter formaler Versäumnisse der Gesetz- und Verordnungsgeber. An den Maßnahmen als solche fanden die Richter in der Regel nichts auszusetzen. Was soll also heute juristisch noch aufgearbeitet werden? Selbstkritik ist in der Rechtsprechung nicht üblich.