Heiseskälte schrieb am 03.05.2023 15:19:
K3 schrieb am 03.05.2023 15:02:
Immerhin wäre das ein militärisch geführter Angriff innerhalb von NATO-Gewässern gewesen.
Das war AWZ, das ist kein Hoheitsgebiet! Schiffahrt oder Rohleitungen dürfen dort von anderen entlang gehen. Die Pipelines sind kein NATO-Eigentum, sondern in privater Hand.
War es dann eigentlich auch kein beispielloser terroristischer Anschlag auf elementare Infrastruktur Deutschlands (oder so ähnlich gerne formuliert), sondern nur simple Sachbeschädigung? ,)