Der Vorstoß des DJV ist in dieser Hinsicht - völlig unabhängig von der in erster Linie juristisch zu klärenden Frage um die Rundfunklizenz - erstmal ein Debattenbeitrag, der als solcher seine Berechtigung hat.
Der Vorstoß des DJV ist in dieser Hinsicht - völlig unabhängig von der in erster Linie juristisch zu klärenden Frage um die Rundfunklizenz - erstmal ein Debattenbeitrag, der als solcher seine Berechtigung hat.