aquadraht schrieb am 23.01.2019 11:34:
Davon abgesehen geht es nur noch um Adressen in den IP- bzw. IPv6-Netzen und um DNS-Einträge, die muss keine deutsche Behörde genehmigen und kann kein DJV und kein Wustmann verbieten.
Falls sich RT via Internet verbreiten will, werden sich die deutschen Rundfunkbeamten sehr wohl dafür interessieren (man denke an die - letztlich erfolgreichen - Versuche, Youtuber zu Rundfunk zu erklären und eine Lizenz aufzunötigen).
M.a.W.: die Nasen können RT einfach zu "Internet-Rundfunk" erklären und den Weiterbetrieb "in der EU" von einer Lizenz abhängig machen.
Und dann wird es interessant, weil eine solche Anordnung können sie am Ende nur durch Blockierung des Internets durchsetzen.