Ansicht umschalten
Avatar von hdwinkel
  • hdwinkel

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2012

Es gibt dazu völkerrechtliche Vorgänge

Nun, über die Vorgehensweise muss man gar nicht spekulieren, weil es völkerrechtliche Vorgänge dazu gibt.
Der Chefankläger des IStGH hat Netanjahu und den israelischen Verteidigungsminister angeklagt, ebenso die Hamas-Spitze.
Vor dem IGH wiederum ist Israel des Völkermordes angeklagt und die Richter dort haben mit 15 zu zwei Stimmen diese Klage angenommen. Aufgrund der Anklagebegründung, einen Völkermord in ihrem Besatzungsgebiet nicht verhindert zu haben, womit kein direkter Vorsatz der israelischen Regierung mehr bewiesen werden muss, werden der Anklage außerordentlich gute Chancen eingeräumt.
Und das sind UN-Institutionen. Wir als Vertragsstaat haben uns daran zu halten, egal wie unsere moralfeministische Haltung zur Hamas und Israel dazu sind.

Und es macht sich da für die deutsche Regierung schlecht, im Wissen um diesen Verdacht eines Genozids durch Israel, weiterhin Israel mit Waffen zu unterstützen. Eine Klage gegen Deutschland ist auch da anhängig.
Kein Wunder, dass sogar unsere Außenministerin inzwischen zurückrudert, was die allzu große Unterstützung Israels anbelangt.
Wie die Leitmedien damit umgehen? Vermutlich gibt es für die inzwischen zwei Völkerrechte, wie es für manch andere Sachen eben auch doppelte Standards gibt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten