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  • the observer

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Aber nicht doch!


Es ist die freie Entscheidung eines jeden Kaufmanns, Dir die Waren
seiner Wahl anzubieten, und es ist Deine ebenso freie Entscheidung,
Übereinstimmung zu erzielen und einen Kaufvertrag
abzuschließen, oder aber zu einem anderen Kaufmann zu gehen, wenn
Dir sein Angebot nicht zusagt. Der Kaufmann braucht Dir den Grund,
warum er diese oder jene Ware nicht verkauft, nicht zu nennen. Tut er
es dennoch, ist es seine persönliche Angelegenheit (wie auch im
von Dir geschilderten Fall 'Kaufhof' die Art und Weise des Personals,
Kunden zu behandeln). Mit Zensur oder gar Verletzungen des GG kannst Du
Dich in diesem Fall nicht herausreden! Der Händler kann
gerichtlich nicht belangt werden, noch verliert er gar seine Lizenz.
Was also soll das?

Im übrigen kann man sehr wohl darüber diskutieren, auf welche
Art und Weise "diese Stellen zum Schutze der Jugend" ihre
Entscheidungen im Einzelfall treffen. Daß es aber solche
"Stellen zum Schutze der Jugend" geben muß -
darüber (das hoffe ich doch stark für Dich!) sollte
eigentlich Klarheit herrschen.


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