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  • chocochip

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Einschränkungen des GG


Ich sehe die Einschränkung gegeben, wenn mir ein Verkäufer in
einem Kaufhof sagt, sie würden Quake nicht verkaufen, weil das
Spiel kriminell sei. 8Siehe mein Posting weiter unten)

Diese Einstellung der Leute zu indizierten Spielen zeigt doch deutlich,
daß eine Indizierung nicht nur den Effekt des vermeintlichen
Jugendschutzes hat, sondern darüberhinaus einer realen Zensur von
Schriften, Spielen und Fernsehsendungen gleichzusetzen ist. 

Natürlich werden diese Stellen zum Schutze der Jugend immer
abstreiten, etwas mit Zensur zu tun zu haben, formal juristisch
mögen sie auch Recht haben, denoch wissen sie genau, daß Ihr
Handeln auf eine Zensur hinausläuft, denn anders ist das Verbot
mancher harmloser Filme und Comics (siehe den Fall auf der Erlanger
Comic Messe) nicht zu erklären, wo dann Comics wie "Der
bewegte Mann" und Co beschlagnahmt wurden, weil Männer darin
eine Erektion über 30° hatten und somit Pornographische BIlder
abgebildet waren. Lachhaft. Es ist übrigens in diesem Fall
bekannt, daß die Gutachter eine Zensur dieser Comics durchsetzen
wollten unter dem Deckmantel des Jugendschutzes.

Zurück zum Kaufhof: Wie anders ist es denn zu erklären,
daß mir dieser Herr vor allen Kunden kriminellen Neigungen
nachsagt, wenn ich ein ganz normales Spiel erwerben möchte?

Übrigens die Verkäufer im "Horten" haben zwar auch
verneint, dieses Spiel auf Lager zu haben, bestellt haben sie es mir
dennoch. Warum auch nicht?


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