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  • CaptainObvious

438 Beiträge seit 10.07.2019

Ich warte auf Gesetzesvorschläge bzgl. Änderungen aufgrund dieser Studie, um ...

dann unter Umständen¹ eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Personen, welche den Gesetzesvorschlag eingebracht bzw. welche dann für die Gesetzesänderung gestimmt haben, zu stellen.

Anschließend lasse ich mir dann gerne von der Staatsanwaltschaft (oder Gericht) erklären, warum hier keine Rechtsbeugung vorliegen kann, wobei ich auf eine nachvollziehbare, detaillierte und nicht-generische Begründung bestehen würde und ich auch die Staatsanwaltschaft und Gerichte auf die beiden Paragraphen des StGB bzgl. Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung hinweisen würde (und der möglichen Anwendbarkeit beider Paragraphen auf Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, sofern ich keine nachvollziehbare Begründung bekomme).

¹) Abhängig vom Inhalt des Gesetzesvorschlag bzw. Gesetzesänderung und der genutzten Begründung.

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