daubi schrieb am 05.11.2024 19:52:
Aber ganz klar kann man die konkreten, realen Einschränkungen, die zeitlich sehr beschränkt waren, nicht mit der systematischen Verfolgung der anderen Vergleichsgruppen gleichsetzen. Schlauer wäre vielleicht gewesen, sich in etwa so zu äussern: Ich vermute / erkenne ein Muster, dass mich in Ansätzen an ...xyz erinnert.
Man sollte die längerfristige Wirkung beachten. Egal wie zeitlich beschränkt eine Maßnahme ist.
Es gab z.B. eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte. Eine Ausgangssperre greift in die Grundrechte ein, womit man sagen kann, dass bei Grundrechten eine Zweiklassengesellschaft geschaffen wurde.
Für mich persönlich ist z.B. das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung enorm wichtig.
Und wenn bei Corona mal eben Grundrechte eingeschränkt wurden und das von vielen auch noch als belanglos abgetan wird, ist auch mein Vertrauen in dieses Grundrecht gesunken.
Und wenn man solche Nebenwirkungen vermeiden will, darf man solche Maßnahmen als Regierung ganz einfach nicht beschließen.