der angeklagte wurde wegen störung des öffentlichen friedens (wohl §140 stgb(?)) zu 2000€ verurteilt. das urteil ist noch nicht rechtskräftig.
der angeklagte wurde wegen störung des öffentlichen friedens (wohl §140 stgb(?)) zu 2000€ verurteilt. das urteil ist noch nicht rechtskräftig.