FlinxInFlux schrieb am 31.07.2023 15:49:
Das bedeutet, die russische Verhandlungsdelegation würde bereits Verfassungsbruch begehen, wenn sie die Rückgabe der Gebiete auch nur in Erwägung ziehen würde.
Noch einen Schritt vorher: Schon der Verzicht auf weitere Gebietseroberungen, etwa Cherson und umliegende Bereiche rechts des Dnepr, wäre demnach Verfassungsbruch - es war wohl volle Absicht, dass die Annexion zu weiteren Eroberungen verpflichten würde.