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mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2006

Ergänzung

Unsere Volkszertreter halten sich ja noch nicht mal ans Grundgesetz.

Art. 26 Abs. 1 Grundgesetz:
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden,
das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die
Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Sie sind unter Strafe zu stellen."
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