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mehr als 1000 Beiträge seit 19.12.2005

Bist anscheinend etwas zu spät dran

da es bis zum 1.9.06 für ALGIIer noch das sog. 'Einstiegsgeld' (max.2
Jahre lang max 200 Eu extra) gab. Das war was wirklich sinnvolles
(weshalb es m.E. auch wieder abgeschafft wurde)

Das nun eingeführte System habe ich mir noch nicht genauer angesehen,
da es m.E. total 'unlogisches' fordert, zB das nach 9 Monaten die
Tragfähigkeit der Idee 'nachgewiesen' werden muß und das (mehr)
gezahlte Geld von den (selbst zu zahlenden) verlangten Versicherungen
(Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse, usw) aufgefressen wird.

Ist wohl nicht (mehr) gewollt, dass Existenzgründungen aus AL
stattfinden. Für Leute die zu spät kommen (sorry, dazu gehörst du),
bleibt m.E. nur noch das Auswandern oder die Existenzgründung ohne
Förderung (zB als Kleinstgewerbe oder Nebenerwerb. Es gibt ein
Formular wo du 'erwartete Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und
Betriebsausgaben' eintragen kannst (hast ja in den ersten Monaten
viele Ausgaben, also sollte es reichen so um die 50 Eu mehr Einnahmen
zu veranschlagen als die Ausgaben sind, dann sollte auch nichts vom
ALGII Betrag gekürzt werden).

Viel Erfolg bei dem was immer du auch tun wirst...

Beste freiheitlich-demokratische Grüße!
PS

--- HOCH LEBE DAS GRUNDGESETZ FÜR DIE BRD, BESONDERS DER ARTIKEL 20
ABSATZ 4, UND DIE FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG ---
(...allerdings ohne den Artikel 139 GG, Besatzungsrecht bzw
Souveränität, da dieser doch 'angeblich' ohnehin schon seit 1953
'obsolet' ist...)

DISCLAIMER:
Das obige soll keine 'verbotene Rechtberatung' im Sinne des Gesetzes
von 1935 darstellen, auf alle Fälle müssen die obengemachten Hinweise
nochmals selbst überprüft werden und wenn nötig ein sachkundiger
Anwalt zugezogen werden.


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