Eigentlich ist auf Flexiblität und Zusatzleistung ein Zuschlag angebracht. Jede Überstunde müsste zu 1,5 zählen und ebenso abgefeiert werden können, um die Zusatzbelastung auszugleichen.
Das gilt besonder für Teilzeit, denn da wird ja gern gesagt, Du hast ja noch Luft ...