Rundulator schrieb am 22.01.2021 10:32:
Der Verbraucherschutz Hamburg: Inkassodienste müssen während der Pandemie nicht in die Wohnung gelassen werden.
"Schuldner seinen nicht verpflichtet Mitarbeiter von Inkassodiensten in die Wohnung zu lassen."
Inkassotypen dürfen quasi gar nichts, außer dumm schwätzen und diffuse Drohungen aussprechen.
Hier geht es aber um Gerichtsvollzieher. Die sind eine andere Nummer, weil sie Beamte sind und gerichtlich bestätigte, rechtlich einwandfreie Forderungen durchsetzen.