aber daran gebunden.
Wenn bei einer Zwangsräumung nicht bereits eine hinreichende Ersatzunterkunft zur Verfügung steht, ist klar das die Grundrechte des Zwangsgeräumten nicht garantiert sind. In diesem häufigen Fall haben Gemeinden und Gerichte gesetzwidrig gehandelt.
Ein Gerichtsvollzieher ist aber an das Grundgesetz gebunden. Wenn offensichtlich ist, dass Gerichte und Gemeinden grundgesetzwidrig gehandelt haben, darf er seinen Auftrag nicht ausführen. Wenn er dennoch jemanden auf die Straße räumt, übt er grundgesetzwidrige Gewalt aus. Dann hat das Opfer der grundgesetzwidrigen Gewalt auch ein Recht auf Notwehr.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.01.2021 10:44).