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  • Sir Henry I.

mehr als 1000 Beiträge seit 30.12.2018

Gerichtsvollzieher sind Privatpersonen und dürfen keine hoheitlichen Aufgaben...

...wahrnehmen! Mit der Änderung der Gerichtsvollzieherordnung Bayerns zum 01.08.2012 haben die Gerichtsvollzieher ihren Beamtenstatus verloren, sind keine Organe der Rechtspflege, dürfen keine hoheitlichen Aufgaben erledigen und sind normale Selbständige. Bestätigt durch das OLG München (Az. 9 VA 17/12). Eine Änderung der GVO ist zwar geplant, aber bisher nicht umgesetzt.

Das Gerichtsverfassungsgesetz sagt in §154, dass Gerichtsvollzieher Beamte sein müssen, um hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Das sind sie aber bundesweit nicht mehr, denn die werden nicht mehr verbeamtet. Auch hier sind sie normale Selbständige.

Also braucht man sich nicht wundern, wenn die Leute auf die Barrikaden gehen! Oder würdet ihr an jemanden zahlen oder durch diesen an euch bzw. eurem Eigentum hoheitliche Aufgaben wahrnehmen lassen, der einfach vor eurer Tür steht?

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