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  • DAUerlutscher

mehr als 1000 Beiträge seit 01.02.2015

Re: Auslöser "heftigen Widerstands"

Dieser Auslöser hat einen Namen: Der neue Rundfunkbeitrag
> https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e224/Faktenblatt_zum_neuen_Rundfunkbeitrag.pdf
Zitat:
Zum 1. Januar 2013 wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in
Deutschland neu gestaltet: Dann startet der Rundfunkbeitrag.

Wie es der Zufall will, trat an diesem Tag auch ein neues Vollstreckungsrecht in Kraft,
> https://kanzlei-lachenmann.de/neues-gesetz-zur-zwangsvollstreckung-seit-1-januar-2013/
das den "Beitragsservice" dazu ermächtigt, im Auftrag des Intendanten einer Rundfunkanstalt ein "Vollstreckungsersuchen" an den zuständigen GV zu stellen, welches diesen wiederum in letzter Konsequenz dazu ermächtigt, den Beitragsschuldner in Erzwingungshaft zu nehmen.
- Ohne dass zuvor ein Richter diesen Vollstreckungsbefehl, der früher mal "Titel" hiess, und rechtskräftig sein musste, überhaupt zu Gesicht bekommt, geschweige denn prüfen und ausfertigen muss.
- Auch der Intendant des Rundfunksenders muss das übrigens nicht mit Namen und Unterschrift. Was ihn vor Regressforderungen bewahrt. Und der Beitragsservice ist ohnehin nicht rechtsfähig.
Aber lest selber:
> https://presse.rundfunkbeitrag.de/pressreleases/vollstreckungsverfahren-rechtmaessig-bundesgerichtshof-hebt-erneut-entscheidungen-des-lg-tubingen-auf-3026341
Zitat letzter Absatz:
Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Gruss,
d.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.01.2021 18:10).

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