Equivalismus schrieb am 22.01.2021 10:30:
aber daran gebunden.
Wenn bei einer Zwangsräumung nicht bereits eine hinreichende Ersatzunterkunft zur Verfügung steht, ist klar das die Grundrechte des Zwangsgeräumten nicht garantiert sind.
Unsinn. Wie vorgestern auch.
Ach, btw - wie siehts um die Rechte des Folgebewohners aus? Uiuiui