CCNP schrieb am 22.01.2021 23:33:
Sir Henry I. schrieb am 22.01.2021 12:51:
...wahrnehmen! Mit der Änderung der Gerichtsvollzieherordnung Bayerns zum 01.08.2012 haben die Gerichtsvollzieher ihren Beamtenstatus verloren, sind keine Organe der Rechtspflege, dürfen keine hoheitlichen Aufgaben erledigen und sind normale Selbständige. Bestätigt durch das OLG München (Az. 9 VA 17/12). Eine Änderung der GVO ist zwar geplant, aber bisher nicht umgesetzt.
Gerichtsvollzieher handeln selbständig. Sie sind in Deutschland aber nicht Selbständige
Natürlich sind sie das.
und dass hoheitlichen Aufgaben in der Regel nur Beamten übertragen werden dürfen, ist ein alter Hut. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind die Ausnahme, wobei deren hoheitliche Aufgaben ihr gesetzlich zugewiesen worden sind.
OLG München (Az. 9 VA 17/12) urteilt über die Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren für Gerichtsvollzieher.
Ja, und stellte klar, dass der Gerichtsvollzieher (da klagte ein Obergerichtsvollzieher) eben keine Beamten im Sinne des Gesetzes sind. Seite 3, vorletzter Absatz des Punktes II. im Urteil stellt das ganz klar, welche Rechtsstellung Gerichtsvollzieher haben. Unabhängig vom Klagegrund. Einfach mal lesen!
Ich denke du hast schlechte Karten, wenn der Kuckuckskleber kommt.
Darum brauche ich mir keine Sorgen machen. Ich bezahle meine Rechnungen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.01.2021 09:36).