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Re: Gerichtsvollzieher sind Privatpersonen und dürfen keine hoheitlichen Aufgabe

Sir Henry I. schrieb am 22.01.2021 12:51:

...wahrnehmen! Mit der Änderung der Gerichtsvollzieherordnung Bayerns zum 01.08.2012 haben die Gerichtsvollzieher ihren Beamtenstatus verloren, sind keine Organe der Rechtspflege, dürfen keine hoheitlichen Aufgaben erledigen und sind normale Selbständige. Bestätigt durch das OLG München (Az. 9 VA 17/12). Eine Änderung der GVO ist zwar geplant, aber bisher nicht umgesetzt.

Gerichtsvollzieher handeln selbständig. Sie sind in Deutschland aber nicht Selbständige
und dass hoheitlichen Aufgaben in der Regel nur Beamten übertragen werden dürfen, ist ein alter Hut. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind die Ausnahme, wobei deren hoheitliche Aufgaben ihr gesetzlich zugewiesen worden sind.
OLG München (Az. 9 VA 17/12) urteilt über die Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren für Gerichtsvollzieher.
Ich denke du hast schlechte Karten, wenn der Kuckuckskleber kommt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.01.2021 23:35).

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