Nimm die 65jährige Frau aus Coburg. Vorstellbares Szenario: Möglicherweise hat ihr die zuständige Behörde freundlicherweise die Adresse einer Obdachlosenunterkunft genannt, sich aber nicht um Ersatzwohnraum für sie gekümmert. Da die gute Dame wahrscheinlich intuitiv erkannt hat, dass sie damit ihrer grundgesetzlich garantierten Rechte verlustig geht, hat sie in Notwehr gehandelt. Möglicherweise war sie auch gar nicht Schuld an der Zwangsräumung, verspätete Zahlungseingänge und damit verspätete Mietzahlung, EIgenbedarfskündigung, der Wohnraum wurde für wichtigere Menschen benötigt, das Gericht hat bei der Räumungsklage nicht berücksichtigt, dass die Gemeinde keinen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellt, usw.
Viele Gemeinden kümmert es nicht, dass unfreiwillige Obdachlosigkeit in der BRD nicht erlaubt ist und dass die Gemeinden in der Pflicht stehen.