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  • marasek

mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.2001

Die Frage der Koalitionsfähigkeit stellt sich nicht

Das Volk ist der Souverän. Da nicht alle Wahlberechtigten regieren
können, wählen sie Vertreter in ein Parlament, dessen Mitglieder die
zigmillionen Souveränsplitter vertreten. Das ist folglich deren
Aufgabe. Und da das gesamte Parlament noch zu gross ist, wählt es
einen Kanzler und der bildet ein Kabinett an Ministern, die sich um
das Alltagsgeschäft kümmern.

So gesehen sind alle Abgeordneten dazu aufgerufen, das Volk zu
vertreten, da unsere Form der Demokratie ja nicht einfach nur
wechselnde Diktaturen von Mehrheiten sein sollen.

Wenn 25 Leute in einem Verein sind, und über Alltagsfragen abstimmen,
dann gibt es in einem gesunden Verein ja auch wechselnde
Zugehörigkeiten - mal steht man mit denen, mal mit denen auf einer
Seite.

Das ganze Zeug mit Koalitionen und jetzt noch der Frage nach
Koalitionsfähigkeit und der üblichen Ausschliesseritis im Vorfeld,
und dazu der Koalitionszwang, mag praktisch für die jeweilige
Regierung sein, die nur einen Abnickerverein braucht, hat aber recht
wenig mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tun, wie
sie im Grundgesetz niedergelegt ist.

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