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  • blu_frisbee

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speckbrot schrieb am 17. Juli 2003 18:17

> blu_frisbee schrieb am 17. Juli 2003 17:55
>
> > Abgeordnete werden eher selten bestochen,
> > sie bekommen eine bestimmte Sicht der Dinge suggeriert.
>
> Ganz genau, und es ist auch Zufall, das viele von ihnen in etlichen
> Firmenvorständen und Aufsichtsräten sitzten.
>
> Parlamentarier dürfen sich in Deutschland ganz offiziel das Geld in
> den Arsch schieben lassen. Für sie gelten nicht die gleichen Regeln
> wie für Beamte oder Mitglieder der Regierung.
>
> Nicht umsonst tut man sich hier in Deutschland mit den
> Anti-Korruptionsgesetzten der UN so schwer. Wenn man die hier
> einführen wollte müsste sich der Status der Abgeordneten auch ändern.

Die strenge Definition von Bestechung lautet doch wohl,
daß jemand etwas für Geld tut, was er ohne das Geld
nicht tun würde.
Insbesondere eventuelle Gewissensbisse überwinden,
wenigstens ein rudimentäres Unrechtsbewußtsein haben.

Bei den Abgeordneten funzt das etwas subtiler:
sie bewegen sich in einer geistigen Welt,
in der sie alles *freiwillig* machen
und völlig ok finden.
Natürlich haben sie auch schon vorher in einer solchen
geistigen Welt gelebt; gerade solchen Leuten
werden Aufsichtsratsmandate angeboten, häufig sind
die sogar noch von ihrem Tun überzeugt.

Bestechung: Wider besseres Wissen für Geld,
das andere: nach bester Überzeugung.

Letzteres könnte man auch "geistig-moralische Korruption" nennen.

In deiner etwas gröberen (SCNR) Interpretation
besteht im Endeffekt kein Unterschied:
Geld fliesst, Entscheidungen werden getroffen
im Sinne der Geldgeber.

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