Ansicht umschalten
Avatar von Eiffel
  • Eiffel

441 Beiträge seit 12.07.2003

Bravo!

Endlich mal eine sehr gute, praktisch verwertbare Idee!

Uta schrieb am 17. Juli 2003 19:12

> aus der Praxis:
>
> eine Firma, die Softwareauftragsentwicklung macht oder ein eigenes
> Softwareprodukt mit firmenspezifischen Sourcen aushändigt, sollte nur
> den Auftrag annehmen wenn der Auftraggeber (auch grosse US Firmen!)
> vorher schriftlich anerkennt, dass eine Patentierung der verwendeten
> Algorithmen nicht zulässig ist.
>
> - Im Einzelfall kann es eine mehrwöchige Diskussion mit der
> Rechtsabteilung des Auftraggebers bedeuten ;-)
>
> Lieber eine zähe Diskussion als dass aufgrund einer Patentierung
> durch "den Stärkeren" die eigenen Produkte später nicht mehr weltweit
> verkauft werden können...
>
> Ich hoffe, dass Softwarepatente in der EU noch verhindert werden,
> aber Europa ist nur 1 Kontinent.

Aber ein sehr wichtiger.

> Nicht auszudenken, hätte bereits Adam Riese seine Algorithmen
> patentieren lassen ...

Sein Nutzungsrecht wäre wohl inzwischen abgelaufen.

> Uta

Leider weiß ich nicht, ob in der GPL und vergleichbaren Lizenzen
etwas in dieser Richtung drinsteht. ME. wär' es gut, wenn man so
etwas aufnehmen würde: Die hier veröffentlichten Algorithmen und
andere technische Verfahren sind patentiert und dürfen von anderen
quelloffenen Programmen, und nur von diesen, abgabenfrei verwendet
werden. Nicht quelloffene Programme dürfen diese Algorithmen und
Verfahren nicht verwenden.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten