aus der Praxis:
eine Firma, die Softwareauftragsentwicklung macht oder ein eigenes
Softwareprodukt mit firmenspezifischen Sourcen aushändigt, sollte nur
den Auftrag annehmen wenn der Auftraggeber (auch grosse US Firmen!)
vorher schriftlich anerkennt, dass eine Patentierung der verwendeten
Algorithmen nicht zulässig ist.
- Im Einzelfall kann es eine mehrwöchige Diskussion mit der
Rechtsabteilung des Auftraggebers bedeuten ;-)
Lieber eine zähe Diskussion als dass aufgrund einer Patentierung
durch "den Stärkeren" die eigenen Produkte später nicht mehr weltweit
verkauft werden können...
Ich hoffe, dass Softwarepatente in der EU noch verhindert werden,
aber Europa ist nur 1 Kontinent.
Nicht auszudenken, hätte bereits Adam Riese seine Algorithmen
patentieren lassen ...
Uta
eine Firma, die Softwareauftragsentwicklung macht oder ein eigenes
Softwareprodukt mit firmenspezifischen Sourcen aushändigt, sollte nur
den Auftrag annehmen wenn der Auftraggeber (auch grosse US Firmen!)
vorher schriftlich anerkennt, dass eine Patentierung der verwendeten
Algorithmen nicht zulässig ist.
- Im Einzelfall kann es eine mehrwöchige Diskussion mit der
Rechtsabteilung des Auftraggebers bedeuten ;-)
Lieber eine zähe Diskussion als dass aufgrund einer Patentierung
durch "den Stärkeren" die eigenen Produkte später nicht mehr weltweit
verkauft werden können...
Ich hoffe, dass Softwarepatente in der EU noch verhindert werden,
aber Europa ist nur 1 Kontinent.
Nicht auszudenken, hätte bereits Adam Riese seine Algorithmen
patentieren lassen ...
Uta