Artur_B schrieb am 10.05.2021 18:30:
knarr schrieb am 10.05.2021 17:38:
Dem DGB war das eigene Gutachten für das Bundesverfassungsgericht in der Sache 1 BvL 7/16 zu peinlich für die Öffentlichkeit, die bis heute vor der Verunsicherung gegenüber grundgesetzwidriger staatlicher Praxis in unzähligen wie ungezählten Einzelfällen verschont bleibt.Klasse Diskussionstechnik. Mir wird ein Brocken vor die Füße geworfen, ohne Link und ohne dass ich etwas Brauchbares finde. Da schaue ich natürlich komisch aus der Wäsche.
Schade, wie wenig über die Ursachen der Misere gesellschaftlicher Spaltung diskutiert wurde und wird.
Im Hinblick auf grundgesetzwidrige staatlicher Praxis hatte der DGB vor zehn Jahren noch kräftiger gekämpft:
> https://www.n-tv.de/politik/DGB-Hartz-IV-verfassungswidrig-article4216836.html
Ich meinte die Stellungnahme zu einem seit November 2019 abgeschlossenen Verfahren, das leider nicht zur erhofften Trendwende führte, hier zu finden:
> https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/DGB-Stellungnahme_Sanktionen_BvL7-16.pdf
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über Sanktionen im Sozialrecht vom 05.11.2019:
> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.05.2021 20:12).