Ansicht umschalten
Avatar von Two Moons
  • Two Moons

mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.2020

Besteht denn Handlungsbedarf?

Schon jetzt wird die Missachtung einer Quarantäneanordnung mit empfindlichen Bußgeldern belegt. Der Autor redet hier extremen Überwachungsmaßnahmen das Wort, die nur zu rechtfertigen wären, wenn dadurch die Virusausbreitung signifikant gebremst werden könnte. Ich bezweifle, dass diese Maßnahmen dazu führen würden. Ich glaube nicht, dass es einen relevanten Anteil an Menschen gibt, die einer Quarantäneanordnung zuwider handeln und das Virus weiter verbreiten, obwohl sie wissen, dass sie infiziert sind.
Der Autor schweigt sich darüber aus wie häufig so etwas vorkommt. Offensichtlich hat er ein sehr negatives Menschenbild verinnerlicht, das in seinen Mitmenschen nur noch potentielle Krankheitsüberträger sehen kann. Nur weil eine Maßnahme prinzipiell möglich ist, muss man sie noch lange nicht umsetzen, wenn es dafür keinen hinreichenden Grund gibt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten