Denn jede Strafrechtsnorm trifft Regelungen für noch überhaupt nicht begangene Straftaten.
Ein Sinn einer Strafe liegt laut Strafrechtstheorie unter anderem darin, "Tatgeneigte" von dem Begehen der Straftat abzuhalten.
Richtig ist aber selbstverständlich, dass Einschränkungen eines Individuums für eine noch nicht begangene Tat nur in extrem begrenzten Umfang möglich sind.