Ansicht umschalten
Avatar von OckhamOS
  • OckhamOS

mehr als 1000 Beiträge seit 24.09.2015

Re: Ihre Aussage ist unrichtig

Olle Knolle schrieb am 07.01.2022 10:07:

Denn jede Strafrechtsnorm trifft Regelungen für noch überhaupt nicht begangene Straftaten.
Ein Sinn einer Strafe liegt laut Strafrechtstheorie unter anderem darin, "Tatgeneigte" von dem Begehen der Straftat abzuhalten.

Ich glaube eher, daß zur Prävention eher die Androhung einer Strafe (kodifiziert im Gesetz) und die absehbar und erkennbar sichere Bestrafung brauchbar und vorgesehen sind. Wenn der Täter erst nach der Tat erfährt, daß diese bestraft wird, ist Prävention kaum möglich.

Richtig ist aber selbstverständlich, dass Einschränkungen eines Individuums für eine noch nicht begangene Tat nur in extrem begrenzten Umfang möglich sind.

Jedes Strafgesetz hat Einschränkungen sehr vieler Individuen (kompletter Bevölkerungen nämlich) in extrem weitem Umfang zum Ziel. Du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht... Du sollst nicht... ALLES Einschränkungen.
Behindert und benachteiligt besonders die Menschengruppe der Kriminellen ganz massiv.
/sarcasm
Es kann doch nur darum gehen, daß Schädigung anderer Menschen mit angemessenen Mitteln durch Verhaltenssteuerung minimiert wird (man kann ja noch nicht mal von verhindern sprechen).

Und dann ist noch interessant, daß es auch staatlich formulierte Ausnahmen gibt. Für Soldaten soll z.B. "Du sollst nicht töten", "Du sollst nicht stehlen" irgendwann nicht mehr gelten. Hübsch.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.01.2022 12:12).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten