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Re: Quarantäne - Gefängnis - Erlaubnis, sich freizutesten

FinalSignedUp schrieb am 07.01.2022 15:29:

Das nennt sich U-Haft und ist zwar nicht fair, aber normal.
Ist aber besser als ein unnötiger Test am ersten Tag der gar nicht funktionieren kann.
Stichwort "Inkubationszeit".

Wie lange ist die denn, die Inkubationszeit?

"Bisher ist der genaue Zeitraum der Ansteckungsfähigkeit nicht eindeutig bestimmt. Bekannt ist, dass die Ansteckungsfähigkeit in der Zeit um den Symptombeginn am größten ist. Ein erheblicher Teil von Übertragungen findet bereits vor dem Auftreten erster Symptome statt. Bei gesundem Immunsystem nimmt die Ansteckungsfähigkeit im Laufe der Erkrankung ab. Auch ist bekannt, dass schwer erkrankte Personen länger infektiöse Viren ausscheiden als Personen mit leichter Erkrankung. Nach aktuellem Kenntnisstand geht bei leichter bis moderater Erkrankung die Ansteckungsfähigkeit zehn Tage nach Symptombeginn deutlich zurück. Betroffene mit schweren Krankheitsverläufen und immungeschwächte Personen können auch noch deutlich länger als zehn Tage nach Symptombeginn ansteckend sein."

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/verdacht-auf-infektion-und-krankheitsverlauf/#:~:text=Bisher%20ist%20der%20genaue%20Zeitraum,nach%20Symptombeginn%20ansteckend%20sein.

Was bringt also "Freitesten" nach 4 Tagen?
Und warum ist es dann möglich, dass es bei Ehepaaren einer hat und der andere nicht (hatte den Fall. Meine Frau war positiv und ich negativ. Meine Frau bemerkte die ersten Symptome am 31.12.2020, wir wurden beide aber erst am 04.01.2021 getestet (ein hoch auf die deutsche Bürokratie). Meine Frau positiv, ich negativ. Da greift das Argument Inkubationszeit irgendwie nicht)

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