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  • w-j-s

mehr als 1000 Beiträge seit 24.11.2005

Menschenrechte und Bürgerrechte

Menschenrechte gelten für alle, Bürgerrechte nur für die eigenen Staatsbürger, Landesbürger, Gemeindebürger, EU-Bürger (je nach Ebene).

Diese Differenzierung, die es analog in jedem Staat der Welt gibt, gilt also nun als rechtsextrem?

Wahlrecht zum Bundestag nur für deutsche Staatsbürger als in Ordnung zu betrachten, ist also rechtsextrem. Sehe ich das richtig?

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